AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
des Tierhotel / Tierheim Sitterhöfli, Engelburg / SG


 

Vertragsbestimmungen zum Pensionsvertrag (Ferien- / Tagesbetreuung)

Der Einfachheit wurde die männliche Form gewählt, dies gilt jedoch auch für die weibliche Form sowie jeweils nur in Einzahl, auch wenn mehrere Tiere abgegeben werden

 

1. Geltungsbereich
 

1.1 Folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen «AGB» gelten für sämtliche Dienstleistungen, Geschäfte und Betriebsstätten der Sitterhöfli GmbH, Engelburg / SG.
 

2. Leistungen
 

2.1 Das Tierhotel / Tierheim Sitterhöfli verpflichtet sich, das Tier während der vereinbarten Aufnahme- bzw. Pensionsdauer täglich zu füttern, jeder Zeit Zugang zu Wasser, ausreichenden Freilauf und den Sozialkontakt zu Artgenossen zu gewährleisten (bei Haltung in der Meute). Oder, bei Einzelhaltung für Sozialkontakt mit entsprechender Beschäftigung zu sorgen, soweit möglich und bei Hunden Spaziergänge (Zusatzleistung: Wird separat verrechnet).
 

2.2 Wir verpflichtet uns, den Tierbesitzer unverzüglich zu benachrichtigen, sofern bei seinem Tier gesundheitliche Probleme oder Verhaltensauffälligkeiten auftreten oder das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Mass übersteigen.
 

2.3 Ergibt sich bei einem von uns betreuten Tier ein Notfall, handeln wir im eigenen Ermessen im Interesse des Tieres. Handelt es sich um einen medizinischen Notfall, wird das Tier umgehend medizinisch und wenn immer möglich beim Tierarzt des Kunden betreut. Mehraufwand, deren Notwendigkeit sich während der Durchführung ergeben, gelten als vereinbart und werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.

2.4 Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind ausdrücklich und schriftlich festzuhalten. Diesen zusätzlichen Aufwand werden wir entsprechend separat verrechnen.
 

2.5 Wir handeln zum Tierwohl und mit bestem Wissen und Gewissen. Im Mittelpunkt steht die Gesundheit und Wohlbefinden unter Beachtung des Tierschutzgesetzes.

 

3. Verpflichtungen des Hundebesitzer
 

3.1 Der Hundebesitzer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles seines Hundes erfolgen soll. Der Hundebesitzer übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.

3.2 Der Hundebesitzer sichert zu, dass der Hund die Impfungen (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten KC) besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, berechtigt es das Tierhotel/Tierheim Sitterhöfli zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Nachholung der Impfungen auf Kosten des Hundebesitzers. Folgeschäden aufgrund nicht durchgeführter aber vertraglich zugesagter Impfungen gehen zu Lasten des Hundebesitzers. Der Impfausweis / Heimtierausweis ist immer mitzubringen und vorzuweisen!
 

3.3 Bricht der Hundebesitzer während der Pensionszeit den Vertrag vorzeitig ab, besteht dennoch die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
 

3.4 Werden reservierte Ferienplätze (dies bezieht sich auf unsere Hauptferienzeiten, welche da sind Weihnachts-Neujahrs-, Sport-, Frühlings-, Sommer- und Herbstferien) kurzfristig, d.h. nicht mindestens 14 Tage vor dem eigentlichen Antritt abgesagt, so müssen die Pensionskosten von 50% trotzdem unverzüglich bezahlt werden.
 

3.5 Bei längerem Aufenthalt ab mindestens 14 Tagen müssen 50% der Kosten bei der Reservation bezahlt werden. 
 

3.6 Für Termine und Buchungen, welche nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn derselben durch Besitzer storniert oder verschoben werden, wird dem Besitzer eine Pauschale von CHF 50.- für entstandenen Umtriebe in Rechnung gestellt.
 

3.7 Die Hunde sind umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundebesitzer abzuholen, soweit keine Vereinbarung über die Verlängerung getroffen wurde. Im Falle, dass es dem Hundebesitzer bekannt ist, sind läufige Hündinnen zu melden. Diese können nicht aufgenommen werden, wir bitten um Verständnis, da dies Auswirkungen hat auf unsere Rüden, kastriert oder unkastriert.
 

3.8 Für eventuell danach auftretende körperliche Folgen, wie z.B. Scheinträchtigkeit, Gebärmuttererkrankungen, usw. wird keine Haftung übernommen; die damit im Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters. Wird eine Hündin bei uns läufig, muss sie nicht zwingend sofort abgeholt werden. Wir erheben einen Zuschlag.

3.9 Sollte der Verdacht auf eine Erkrankung des Hundes bestehen, ist der Hundebesitzer verpflichtet, darauf ausdrücklich hinzuweisen.
 

 

4. Verpflichtung Katzenbesitzer
 

4.1 Der Katzenbesitzer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles seiner Katze erfolgen soll. Der Katzenbesitzer übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.

4.2 Die Katzenbesitzer sichert zu, dass die Katze die Impfungen (Katzenschnupfen, Katzenseuche, Leukose und den Leukosetest FeLv) besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, berechtigt es das Tierhotel / Tierheim Sitterhöfli zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Nachholung der Impfungen auf Kosten des Katzenbesitzers. Folgeschäden aufgrund nicht durchgeführter aber vertraglich zugesagter Impfungen gehen zu Lasten des Katzenbesitzers. Der Impfausweis/Heimtierausweis ist immer mitzubringen und vorzuweisen!
 

4.3 Bricht der Katzenbesitzer während der Pensionszeit den Vertrag vorzeitig ab, besteht dennoch die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
 

4.4 Werden reservierte Ferienplätze (dies bezieht sich auf unsere Hauptferienzeiten, welche da sind Weihnachts-Neujahrs-, Sport-, Frühlings-, Sommer- und Herbstferien) kurzfristig, d.h. nicht mindestens14 Tage vor dem eigentlichen Antritt abgesagt, so müssen die Pensionskosten von 50% trotzdem unverzüglich bezahlt werden.
 

4.5 Bei längerem Aufenthalt ab mindestens 14 Tagen müssen 50% der Kosten bei der Reservation bezahlt werden. 
 

4.6 Für Termine und Buchungen, welche nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn derselben durch Besitzer storniert oder verschoben werden, wird dem Besitzer eine Pauschale von CHF 50.- für entstandenen Umtriebe in Rechnung gestellt.

4.7 Die Katzen sind umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Katzenbesitzer abzuholen, soweit keine Vereinbarung über die Verlängerung getroffen wurde.
 

4.8 Es werden nur kastrierte Kater / Katzen aufgenommen! Ausnahme Jungtiere unter 6 Monaten.
 

4.9 Sollte der Verdacht auf eine Erkrankung der Katze bestehen, ist der Katzenbesitzer verpflichtet, darauf ausdrücklich hinzuweisen.

 

5. Verpflichtung Kleintier-, Vögel- und Reptilienbesitzer
 

5.1 Der Kleintier-, Vögel- und Reptilienbesitzer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles seines Tieres erfolgen soll. Der Besitzer übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.

5.2 Bricht der Tierbesitzer während der Pensionszeit den Vertrag vorzeitig ab, besteht dennoch die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
 

5.3 Werden reservierte Ferienplätz (dies bezieht sich auf unsere Hauptferienzeiten, welche da sind Weihnachts-Neujahrs-, Sport-, Frühlings-, Sommer- und Herbstferien) kurzfristig, d.h. nicht mindestens 14 Tage vor dem eigentlichen Antritt abgesagt, so müssen die Pensionskosten von 50% trotzdem unverzüglich bezahlt werden.
 

5.4 Bei längerem Aufenthalt ab mindestens 14 Tagen müssen 50% der Kosten bei der Reservation bezahlt werden. 
 

5.5 Für Termine und Buchungen, welche nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn derselben durch Besitzer storniert oder verschoben werden, wird dem Besitzer eine Pauschale von CHF 50.- für entstandenen Umtriebe in Rechnung gestellt.

5.6 Die Tiere sind umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Besitzer abzuholen, soweit keine Vereinbarung über die Verlängerung getroffen wurde.
 

5.7 Sollte der Verdacht auf eine Erkrankung der Tiere bestehen, ist der Besitzer verpflichtet, darauf ausdrücklich hinzuweisen.
 

 

6. Preise
 

6.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses publizierten Preise auf unserer Internetseite.

 

7. Haftung
 

7.1 Das Tierhotel / Tierheim Sitterhöfli übernimmt keine Haftung für entlaufene Tiere, ebenso wenig für allfällige Schäden, welche am Tier durch eine Infektion (z.B. Seuchen) oder einen Unfall (z.B. Beisserei) entstehen. Erkrankt ein Tier, so ist das Tierhotel / Tierheim Sitterhöfli ermächtigt einen Tierarzt beizuziehen. Die Behandlungskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Besitzers und sind bei Abholung des Tieres sofort zu begleichen. Erfolgt ein Tierarzt- / Spitalbesuch, wird dies dem Besitzer die Rechnung direkt zukommen lassen.
 

7.2 Das Tierhotel / Tierheim Sitterhöfli übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte, eigene Sachen (Betten, Decken, Schüsseln, Spielzeuge, Leinen, Halsbänder, Geschirr, etc.).
 

7.3 Der Besitzer versichert, dass es mit dem / den zu betreuenden Tier (en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.
 

7.4 Allfällige Schäden und sonstige Beanstandungen sind umgehend bei Abholung des Tieres zu melden.
 

7.5 Haftpflicht: Wir setzen voraus, dass Sie eine Haftpflichtversicherung mit Deckung Haustiere abgeschlossen haben. Sollte das Tier trotz Sorgfaltspflicht unseres Betreuerteams entlaufen und / oder Schäden bei Drittpersonen verursachen, wird die Haftung unsererseits abgelehnt.   

 

8. Datenschutz
 

8.1 Hinweis zur Veröffentlichung von Bild und Filmmaterial: Es können Bild- und Filmaufnahmen entstehen, auf denen ihr Tier zu erkennen ist. Sollte eine Veröffentlichung des eigenen Tieres auf Film- oder Bildmaterial nicht erwünscht sein, ist dies auf dem Pensionsvertrag bitte zu vermerken.
 

 

9. Allgemeine Bestimmungen
 

9.1 Im Falle von höherer Gewalt, wie insbesondere Krieg, Pandemien, Epidemie, behördliche Massnahmen, Boykott, Streik und Naturkatastrophen, wird das Tierhotel / Tierheim Sitterhöfli von sämtlichen vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder sonstigen Rechtsbegehren wegen Vertragsverletzungen befreit.
 

9.2 Sollte ein Tier nach dem vereinbarten Pensionsende nicht abgeholt werden und wir nicht schriftlich (E-Mail, Post) darüber in Kenntnis gesetzt worden sein, dass sich der Aufenthalt verlängert, so geht nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen das Tier als Eigentum des Tierhotel / Tierheim Sitterhöfli über.
 

9.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 1.8.2022 und sind für alle Verträge wirksam. Eine Änderung muss als Revision ausgewiesen werden, alte AGB`s archiviert werden.
 

9.4. Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen bedürfen immer der Schriftform.
 

9.5. Als Gerichtsstand wird St. Gallen vereinbart.

 

© 2022/8/1 Tierhotel / Tierheim Sitterhöfli, Sitterhöfli GmbH, Hätterenweg 557, 9032 Engelburg / SG, Schweiz

 

 

«wer meint, glück könne man nicht anfassen,
hat noch nie ein tier gestreichelt.»